Kurzer Zwischenkommentar: Die 2 Jahre Wartezeit gibt es so in der Form nicht, wie oft (selbst teilweise vom Sachbearbeiter der Krankenkasse) behautet wird.
Es kann jederzeit eine Therapie beantragt werden. Es ist nur so, dass der Genehmigungsprozess nach 2 Jahren Wartezeit leichter ist. Mit einer guten Begründung durch den Therapeuten/Psychiater kann diese aber auch vor der Wartezeit neu begonnen werden.
So wurde es mir jedenfalls bei einem Erstgespräch bei einem Ausbildungsinstitut für VT erklärt.